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Terms & Conditions/
AGB

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich: 

1.1.1 Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung von Tätowierungen und Piercing Leistungen sowie sonstiger Leistungen gegenüber Kundinnen und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und werden nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt insbesondere für Regelungen, die inhaltlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

1.1.2 Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung von Tätowierungen sowie sonstiger Leistungen sind die jeweils beauftragten Tätowiererinnen und Tätowierer, welche die Leistungen eigenverantwortlich anfertigen, ausführen und umsetzen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche im Studio tätigen Tätowiererinnen und Tätowierer, nachfolgend Artist genannt, sowie für deren jeweilige Vertragspartnerinnen und Vertragspartner.

2. Terminvereinbarung & Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweils beauftragten Artist und der Kundin oder dem Kunden zustande.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald ein schriftlicher Auftrag der Kundin oder des Kunden durch den Artist angenommen wird. Ein Auftrag gilt als angenommen, sobald ein verbindlicher Termin unter Angabe von Datum und Uhrzeit vergeben wird. Die Terminvergabe und damit die Auftragsannahme erfolgen schriftlich oder in elektronischer Form.

2.3 Die Auftragsannahme erfolgt ausschließlich zu den im Rahmen der Terminvereinbarung vereinbarten Vertragsinhalten.

2.4 Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin oder des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen den Artist zur Ablehnung des Auftrags oder zur Neuverhandlung der Vertragsbedingungen.

2.5 Der Artist behält sich das Recht vor, Aufträge sowie Kundinnen und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen bei:

 

  • Motivwünschen mit religiösem oder politischem Hintergrund,

  • menschen- oder tierverachtenden Inhalten,

  • Motiven, die aus moralischen oder ethischen Gründen nicht vertreten werden können,

  • dem Wunsch nach Tätowierungen besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs,

  • Motiven mit erkennbaren Namen, Kennzeichen oder vergleichbaren personenbezogenen Bezügen.

3. Termine und Anzahlungen

3.1 Tätowierungen erfolgen grundsätzlich ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Walk In Days, Messeauftritte oder vergleichbare Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.

3.2 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in der individuell vereinbarten Höhe zu leisten. Die Anzahlung dient der Terminreservierung sowie der Abgeltung bereits erbrachter Vorleistungen, insbesondere Beratungs- und Entwurfsleistungen.

3.3 Eine Terminverschiebung ist bis spätestens 120 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung auf einen neu vereinbarten Termin angerechnet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

3.4 Bei Absage weniger als 120 Stunden vor dem vereinbarten Termin verfällt die Anzahlung.

Für die Vereinbarung eines neuen Termins ist eine erneute Anzahlung erforderlich.

3.5 Erscheint die Kundin oder der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, ist der Artist berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Sitzungspreises zu verlangen.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

3.6 Ein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung besteht nicht.

3.7 Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht.

3.8 Erscheint die Kundin oder der Kunde mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin, behält sich der Artist vor, den Termin zu verkürzen oder abzusagen. In diesem Fall kann die geleistete Anzahlung einbehalten werden.

Ein Anspruch auf Verlängerung der Sitzungsdauer besteht nicht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Tätowierungen sind individuell angefertigte Werke, die gezielt auf die Kundin oder den Kunden und deren Wünsche abgestimmt werden.

Sowohl im Rahmen der Motivgestaltung als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Umstände auftreten oder bekannt werden, insbesondere hinsichtlich der Hautbeschaffenheit, Schmerzempfindlichkeit oder sonstiger individueller Faktoren, welche den Arbeitsaufwand erhöhen und den Preis beeinflussen können.

Eine verbindliche pauschale Aussage über den endgültigen Gesamtpreis ist daher im Vorfeld nicht möglich.

4.2 Die Preisgestaltung erfolgt stets individuell und projektbezogen. Selbst bei identischen Motiven kann der Preis je nach Person, Körperstelle oder sonstigen individuellen Faktoren variieren.

4.3 Preise für Cover Up, Blast Over oder Touch Up Tätowierungen sind gesondert mit dem jeweiligen Artist zu vereinbaren.

4.4 Der Artist gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den voraussichtlichen Preis pro Sitzung ab. Dieser richtet sich insbesondere nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv, Stil und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand sowie etwaigen kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage.

Zudem wird eine Preisspanne genannt, innerhalb derer sich der Sitzungspreis voraussichtlich bewegen wird, sofern keine zusätzlichen Faktoren auftreten, die Aufwand, Dauer oder Durchführbarkeit wesentlich beeinflussen.

Eine Einschätzung zum voraussichtlichen Gesamtpreis kann erfolgen, ist jedoch unverbindlich.

4.5 Der Sitzungspreis umfasst auch sämtliche vorbereitenden Leistungen des Artists. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

a. persönliche, telefonische und schriftliche Beratung

b. Entwicklung des Motivs sowie Ausarbeitung der Positionierung am Körper

c. Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und Tätowiervorlagen

d. gegebenenfalls freihändiges Anbringen des Entwurfs

e. hygienische Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle

4.6 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss, gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültige Steuersatz.

4.7 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Sitzung in voller Höhe.

Nach individueller Absprache mit dem Artist kann die Zahlung auch per PayPal oder Banküberweisung erfolgen.

4.8 Eine Ratenzahlung ist ausschließlich bei Tätowierprojekten möglich, die sich über mehrere Sitzungen erstrecken. Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung muss bei Vertragsschluss erfolgen.

Geleistete Anzahlungen werden im Rahmen einer Ratenzahlung entsprechend berücksichtigt.

5. Durchführung der Tätowierung und Aufklärung

5.1 Die Tätowierung wird unter Einhaltung der geltenden hygienischen Vorschriften sowie der branchenüblichen Standards durchgeführt.

Es kommen ausschließlich professionelle und geeignete Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.

5.2 Der Artist klärt die Kundin oder den Kunden vor Durchführung der Tätowierung mündlich über mögliche Risiken, Nebenwirkungen sowie über Pflege und Nachsorge auf.

Auf Wunsch werden ergänzend schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt oder im Anschluss digital zur Verfügung gestellt.

Die Kundin oder der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, sich eigenverantwortlich über den Ablauf, die Risiken sowie mögliche gesundheitliche Folgen einer Tätowierung informiert zu haben.

5.2 Persönliche Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

5.2.1 Personen, die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, an einer Blutgerinnungsstörung leiden, an Hepatitis, HIV oder einer sonstigen ansteckenden oder immunschwächenden Erkrankung leiden sowie schwangere oder stillende Personen werden nicht tätowiert.

5.2.2 Personen unter 18 Jahren werden ausschließlich tätowiert, wenn

  • eine schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorliegt,

  • gültige Lichtbildausweise sowohl der minderjährigen Person als auch der erziehungsberechtigten Person vorgelegt werden,

  • die erziehungsberechtigte Person beim Tätowiertermin persönlich anwesend ist.

Für ein reines Beratungsgespräch ist die Anwesenheit der erziehungsberechtigten Person nicht erforderlich.

5.2.3 Minderjährige unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person nicht tätowiert.

5.2.4 Es werden ausschließlich geschäftsfähige Personen tätowiert, die sich in einem geistigen und reifen Zustand befinden, der einer wirksamen Einwilligung in den Eingriff nicht entgegensteht.

5.2.5 Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor Durchführung der Tätowierung vollständig und wahrheitsgemäß über bestehende Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Medikamenteneinnahmen, Arzneimittelunverträglichkeiten sowie über eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit zu informieren.

Werden relevante Umstände verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, haftet die Kundin oder der Kunde für hieraus entstehende Schäden.

Das Studio beziehungsweise der Artist behält sich in diesem Fall vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

5.2.6 Vor Durchführung der Tätowierung ist eine schriftliche und eigenhändig unterzeichnete Einverständniserklärung abzugeben.

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität und Volljährigkeit vorzulegen.

5.2.7 Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die erteilten Pflegeanleitungen sorgfältig zu befolgen.

Für Beeinträchtigungen des Heilungsverlaufs, die auf eine Nichtbeachtung der Pflegehinweise zurückzuführen sind, übernimmt der Artist keine Haftung.

6. Tattoopflege und Nachsorge

6.1 Die Kundin oder der Kunde wird vor jeder Sitzung mündlich über Pflege und Nachsorge der Tätowierung sowie über mögliche Risiken und Folgerisiken bei unsachgemäßer Pflege aufgeklärt.

6.2 Auf Wunsch erhält die Kundin oder der Kunde ergänzend schriftliche Pflegehinweise. Etwaige Rückfragen werden im Rahmen der Sitzung beantwortet.

6.3 Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die erteilten Pflegehinweise sorgfältig zu befolgen.

Bei unerwarteten Reaktionen, Komplikationen oder einem abweichenden Heilungsverlauf ist unverzüglich der Artist zu informieren oder eine fachärztliche Abklärung vorzunehmen.

6.4 Die ordnungsgemäße Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt ausschließlich der Kundin oder dem Kunden.

6.5Die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilten Hinweise stellen keine medizinische Beratung dar und ersetzen keine fachärztliche Untersuchung oder Behandlung.

7. Nachleistung und Nachstechen

7.1 Erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der Tätowierung eine Rückmeldung der Kundin oder des Kunden, kann im Rahmen dieses Zeitraums ein Nachstechtermin in Anspruch genommen werden, sofern eine fachliche Notwendigkeit besteht.

Über das Bestehen sowie den Umfang einer Notwendigkeit entscheidet ausschließlich der jeweilige Artist.

7.2 Die Regelungen zum Nachstechen werden von den jeweils tätigen Artists eigenständig festgelegt.

Art, Umfang sowie etwaige Kosten eines Nachstechtermins können daher variieren.

Die Kundin oder der Kunde wird vor Durchführung des Nachstechens über die jeweiligen Konditionen informiert.

7.3 Je nach individueller Regelung des Artists kann ein Nachstechen kostenfrei oder kostenpflichtig erfolgen.

Im Falle einer Kostenpflicht beträgt der Mindestbetrag 50,- €. Der finale Betrag wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes festgelegt und vor Beginn des Nachstechens verbindlich kommuniziert.

7.4 Das Nachstechen dient ausschließlich der Herbeiführung des bei Vertragsschluss vereinbarten und avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, Erweiterungen, Umgestaltungen oder Ergänzungen stellen eine gesonderte Leistung dar und sind gesondert zu vergüten.

7.5 Ein Anspruch auf ein kostenfreies Nachstechen besteht nicht, wenn die Notwendigkeit auf eine unsachgemäße oder unzureichende Nachsorge durch die Kundin oder den Kunden zurückzuführen ist.

7.6 Wird ein vereinbarter Nachstechtermin kurzfristig abgesagt oder erscheint die Kundin oder der Kunde nicht, kann ein Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin innerhalb des Nachleistungszeitraums entfallen.

Der Artist ist in diesem Fall berechtigt, für einen erneuten Termin eine Anzahlung zu verlangen.

8. Gutscheine

8.1 Gutscheine können im Studio in frei wählbarer Höhe erworben werden.

Sie sind grundsätzlich im TATS Studio einlösbar.

Die Auswahl des ausführenden Artists erfolgt im Rahmen der Terminvereinbarung und nach Verfügbarkeit.

Eine Barauszahlung, auch in Teilbeträgen, ist ausgeschlossen. Gutscheine sind übertragbar und ab Ausstellungsdatum für die Dauer von zwei Jahren gültig.

8.2 Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung einer Tätowierung den Rechnungsbetrag, bleibt der Restwert bis zum Ablauf der ursprünglichen Gültigkeitsdauer bestehen.

Der verbleibende Betrag wird entsprechend dokumentiert.

8.3 Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung durch einen bestimmten Artist, auf ein bestimmtes Motiv oder auf eine bestimmte Ausführung. Die Einlösung erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Termin- und Vertragsbedingungen des Studios.

8.4 Ein Gutschein berechtigt weder zur Durchführung einer Tätowierung zu einem bestimmten Datum noch ohne vorherige Terminvereinbarung und Auftragsannahme.

Sollte ein ursprünglich gewünschter Artist nicht mehr im Studio tätig sein, entsteht hieraus kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung. In diesem Fall erfolgt die Durchführung durch einen verfügbaren Artist des Studios.

9. Datenschutz und Nutzungsrechte

9.1 Zur Durchführung der Tätowierung erhebt und verarbeitet das Studio beziehungsweise der jeweilige Artist personenbezogene Daten der Kundin oder des Kunden. Hierzu zählen insbesondere Identitäts-, Kontakt- und gesundheitsbezogene Angaben, soweit diese für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsdurchführung erforderlich.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Studios.

9.2 Die Kundin oder der Kunde wird vor Vertragsschluss über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert und erteilt eine gesonderte Einwilligung, soweit diese erforderlich ist.

9.3 Nutzungsrechte an Bild- und Videoaufnahmen

Sofern im Rahmen der Tätowierung Foto- oder Videoaufnahmen der Tätowierung oder des Tätowiervorgangs angefertigt werden, erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich nach gesonderter, freiwilliger Einwilligung der Kundin oder des Kunden.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website des Studios, in sozialen Netzwerken, auf Werbematerialien sowie in sonstigen digitalen oder gedruckten Medien. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Nennung personenbezogener Daten, sofern keine gesonderte Zustimmung hierzu erteilt 

9.4 Urheberrecht und Nutzungsrechte an der Tätowierung

Der Artist bleibt Urheberin oder Urheber des entworfenen Motivs. Der Kundin oder dem Kunden wird ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der auf der Haut ausgeführten Tätowierung eingeräumt.

Die Nutzung von Skizzen, Entwürfen oder Vorlagen außerhalb der konkret durchgeführten Tätowierung, insbesondere deren Vervielfältigung oder Weitergabe, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Artists.

9.5 Nichtdurchführung der Tätowierung

Wird eine Tätowierung aus welchem Grund auch immer nicht durchgeführt oder nicht vollendet, besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung der zugrunde liegenden Skizzen, Entwürfe oder Vorlagen.

9.6 Auskunftsrecht

Die Kundin oder der Kunde hat das Recht, auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.

9.7 Urheberrechtliche Verantwortung bei Motivwünschen

Wünscht die Kundin oder der Kunde die Umsetzung eines Motivs, das nicht vom Artist selbst entworfen wurde, versichert die Kundin oder der Kunde, zur Nutzung und Vervielfältigung dieses Motivs berechtigt zu sein.

Der Artist ist nicht verpflichtet, die urheberrechtliche Zulässigkeit des Motivs zu prüfen.

Die Kundin oder der Kunde stellt den Artist sowie das Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten resultieren.

10. Haftung

10.1 Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Artist und der Kundin oder dem Kunden zustande. Eine Haftung des Studios für Pflichtverletzungen des jeweiligen Artists ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Haftung besteht.

10.2 Eine Tätowierung stellt einen körperlichen Eingriff dar, der mit Schmerzen sowie gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Die Kundin oder der Kunde wird hierüber vor Durchführung der Tätowierung aufgeklärt und erteilt eine schriftliche Einwilligung.

10.3 Der Artist arbeitet unter Einhaltung der geltenden hygienischen Vorschriften sowie der einschlägigen rechtlichen und behördlichen Vorgaben. Es werden ausschließlich professionelle, geeignete und sterile Instrumente sowie zugelassene Tätowiermittel verwendet.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann das Endergebnis aufgrund individueller Hautbeschaffenheit, Heilungsverlauf, Farbaufnahme, Gewebestruktur oder sonstiger nicht vorhersehbarer Faktoren vom Entwurf abweichen.

10.4 Eine Haftung für ästhetische Abweichungen, die auf natürlichen Hautreaktionen oder individuellen Heilungsverläufen beruhen, ist ausgeschlossen, sofern kein schuldhaftes Verhalten des Artists vorliegt.

10.5 Der Artist haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Artist nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.6 Keine Haftung wird übernommen für Komplikationen oder Folgeschäden, die darauf beruhen, dass

 

  • gesundheitliche Umstände verschwiegen wurden,

  • Pflegehinweise nicht beachtet wurden,

  • eigenmächtige Nachbehandlungen vorgenommen wurden.

 

10.7 Bei Cover Up oder Tätowierungen auf vorbelasteter Haut kann das Ergebnis durch vorhandene Pigmente, Narben oder Gewebeveränderungen beeinflusst werden. Für hieraus resultierende ästhetische Abweichungen wird keine Haftung übernommen, sofern kein schuldhaftes Verhalten vorliegt.

10.8 Der natürliche Heilungsprozess kann zu Veränderungen wie Farbverlust, Blow Outs, Narbenbildung oder Intensitätsabweichungen führen. Hierfür wird keine Haftung übernommen, sofern die Abweichung nicht auf einem Behandlungsfehler beruht.

10.9 Für Schäden an Kleidung oder persönlichen Gegenständen wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gehaftet.

10.10 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei

 

  • vorsätzlicher Pflichtverletzung

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

  • übernommenen Garantien

10.11 Ein bestimmter ästhetischer Erfolg oder ein bestimmtes subjektives Empfinden hinsichtlich des Endergebnisses wird nicht geschuldet.

11. Besondere Regelungen für Piercing Leistungen

13.1 Allgemeines
Piercings stellen einen körperlichen Eingriff dar und sind mit Risiken verbunden. Hierzu zählen insbesondere Schmerzen, Schwellungen, Blutungen, Entzündungen, allergische Reaktionen, Abstoßungsreaktionen, Narbenbildung sowie verlängerte oder gestörte Heilungsverläufe.
Der Kunde oder die Kundin wird vor Durchführung des Piercings über Risiken, Pflege und Nachsorge aufgeklärt und bestätigt die Einwilligung schriftlich.
13.2 Heilungsverlauf
Die Heilungsdauer eines Piercings ist individuell verschieden und abhängig von Körperstelle, Hautbeschaffenheit, allgemeinem Gesundheitszustand sowie der Nachsorge.
Ein bestimmter Heilungserfolg wird nicht geschuldet.
Komplikationen, die durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden oder der Kundin.
13.3 Schmuck
Der eingesetzte Erstschmuck wird unter hygienischen Standards ausgewählt und eingesetzt.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene ist eingesetzter Schmuck vom Umtausch ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Schmuckart oder ein bestimmtes Material besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13.4 Nachbehandlung
Kontrolltermine oder Nachbehandlungen erfolgen nach individueller Absprache.
Ein Anspruch auf kostenfreie Nachbehandlung besteht nur, sofern eine behandlungsbedingte Fehlleistung vorliegt.
Nachbehandlungen aufgrund individueller Heilungsverläufe oder pflegebedingter Komplikationen können gesondert berechnet werden.
13.5 Haftung
Für Komplikationen oder Folgeschäden, die auf unzutreffende oder unvollständige Angaben des Kunden oder der Kundin zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Allergien oder Vorerkrankungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
 
Ebenso wird keine Haftung für Komplikationen übernommen, die durch unsachgemäße Pflege oder vorzeitigen Schmuckwechsel entstehen.
 
Die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Artist und der Kundin oder dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand

Sofern die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Studios. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

11.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Standort des Studios, an dem die Tätowierung durchgeführt wird.

11.4 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch die Kundin oder den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Artists zulässig.

11.6 Besondere Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Sofern der Vertrag mit einer Unternehmerin oder einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB geschlossen wird, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

 

a) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Studios.

b) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Studios.

c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

d) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

e) Bei Terminabsagen oder Nichterscheinen durch die Unternehmerin oder den Unternehmer ist der Artist berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Sitzungspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

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